Höhe der Sozialleistungen für anerkannte Flüchtlinge;
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. November 2018

Recht3_Urteil

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat anerkannten Flüchtlingen im gleichen Umfang Sozialhilfe erbringen muss wie den eigenen Staatsangehörigen. Anlass war die österreichische Rechtslage, die zum Teil geringere Leistungen vorsieht. In Deutschland erhalten anerkannte Flüchtlinge dieselben Leistungen wie deutsche Staatsbürger.

LKT Rundschreiben Nr. 616/2018 [PDF-Dokument: 55 kB]

27.11.2018